Nachhaltigkeitsinformation

bei der Vermittlung von Versicherungsanlagenprodukten

Gesetzliche Grundlage:

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungs­pflichten im Finanz­dienstleistungs­sektor (TVO)

Information zur Nachhaltigkeits­strategie:

Die Global Assekuranz Westfalen GmbH verfolgt derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeits­strategie.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungs­gesellschaften und Versicherungs­produkten berücksichtigt sie die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeits­risiken bei Investitions­entscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden Nachhaltigkeits­aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Die Global Assekuranz Westfalen GmbH beobachtet die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeits­strategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeits­faktoren bei der Beratung berücksichtigen.

Einfluss auf die Vergütung:

Die Vergütung der Global Assekuranz Westfalen GmbH für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungs­anlageprodukt Nachhaltigkeits­risiken berücksichtigt oder nicht. Auch die Vergütungen der Mitarbeitenden bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungs­anlageprodukt Nachhaltigkeits­risiken berücksichtigt oder nicht.