Nachhaltigkeitsinformation
bei der Vermittlung von Versicherungsanlagenprodukten
Gesetzliche Grundlage:
Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (TVO)
Information zur Nachhaltigkeitsstrategie:
Die Global Assekuranz Westfalen GmbH verfolgt derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigt sie die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden Nachhaltigkeitsaspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.
Die Global Assekuranz Westfalen GmbH beobachtet die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen.
Einfluss auf die Vergütung:
Die Vergütung der Global Assekuranz Westfalen GmbH für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Auch die Vergütungen der Mitarbeitenden bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.